Donnerstag, April 19, 2007

Erneuerer aller Irrlehren (Vere antiqui erroris novi reparatores!)

Großherzog Leopold I., Bruder des Kaisers Joseph II., sehnte sich danach, kirchliche Reformen im Geiste des Jansenismus und Gallikanismus in seinen Staaten einzuführen. Sein Reformplan empfiehlt die Verbesserung des Breviers und des Missale; die ganze Heilige Schrift soll in jedem Jahre gelesen werden; die Ausspendung der heiligen Sakramnte soll in der Landessprache geschehen, der Kultus beschränkt werden, Bilder und Reliquien reduziert; alle Pracht aus den Kirchen sollte verschwinden und nur ein Altar sein, wie auch "abergläubische" Andachten und Prozessionen vermindert werden, usw. Predigten sollen moralischer Art sein, alles Mystische und Dogmatische gemieden werden. In seinem Ratgeber, dem Bischof Scipio Ricci von Pistoja, fand er einen eifrigen Helfer. Im Jahre 1786 wurden alle erwünschten Reformen von der in Pistoja gehaltenen Synode angenommen. Im Kern wurde alles gefordert, was sich seit dem sogenannten zweiten Vatikanischen Konzil durchgesetzt hat.
Der Herr und sein Hirte schliefen jedoch nicht; die Synode wurde vom Papst Pius VI. durch die Apostolische Konstitution "Auctorem fidei" verdammt. "Absit, ut vox Petri in illa unquam sede sua conticescat, in qua perpetuo vivens ille ac praesidens praestat quaerentibus fidei veritatem." "Fern sei es, daß die Stimme Petri je still werde auf diesem Stuhle, wo er ununterbrochen lebt und den Vorsitz hat, bereit, denen, die die Wahrheit suchen, diese zu gewähren" – so lesen wir in der Einleitung zu dieser für uns heute so wichtigen Konstitution. "In solchen Dingen", setzt die Einleitung fort, "ist Nachsicht nicht mehr gestattet, da es sozusagen ein Verbrechen ist, in solchen Dingen nachsichtsvoll zu sein, wie es ist, solch gottloses Zeug zu predigen. Solch eine Wunde muß herausgeschnitten werden, die nicht nur ein Glied verletzt, sondern den ganzen Leib der Kirche gefährdet!" "Wir befehlen deshalb allen Christgläubigen beiderlei Geschlechtes, daß sie es ja nicht wagen, eine im Gegensatz zu unserer Konstitution stehende Ansicht zu haben, zu lehren oder zu predigen, so daß, wer auch nur immer das, was gegen unsere Konstitution ist – sei es im ganzen oder einzelnen – lehren, verteidigen, herausgeben oder darüber öffentlich wie auch privat disputieren würde, es sei denn, um die verurteilten Sätze zu bekämpfen, den kirchlichen Zensuren, wie auch ähnlichen vom Gesetze angegebenen Strafen, welche festgesetzt sind gegen solche, die ähnliches begehen, allein schon durch die Tat selbst verfallen, ohne daß es notwendig wäre, dies noch öffentlich zu verlautbaren."
Nachdem der Papst die Veröffentlichung der Synodalakten in jedwelcher Sprache und Ausgabe, an jedem Ort, mögen sie schon gedruckt worden sein oder es noch werden, aufgrund seiner Apostolischen Autorität verboten und verurteilt hatte, verbietet er auch alle anderen Bücher, welche die verworfene Lehre verteidigen, seien sie geschrieben oder bereits gedruckt, wie auch, was Gott verhüte, noch herausgegeben würden, das Lesen dieser Bücher, ihr Abschreiben, Behalten und den Gebrauch, und zwar allen Christgläubigen und jedem einzelnen, unter der Strafe der Exkommunikation, welcher ein jeder durch die Tat selbst verfällt, ohne daß es notwendig wäre, dies noch zu verlautbaren." Daß dies auch für die Teilnehmer am sogenannten zweiten Vatikanum gilt, dürfte einleuchtend sein!
Um diese Sache ernst zu nehmen, schrieb Papst Pius VI. einige Male an den Bischof von Pistoja, Scipio Ricci, und seine Mahnungen müssen auch wir uns zu Herzen nehmen. "Es gibt sicher niemanden, der sich dessen nicht bewußt wäre" – schreibt er an den Bischof in einem Breve –, "daß (durch die verurteilten Sätze, O.K.) dogmatische Urteile verletzt werden, die vom Stuhle Petri erlassen wurden, deren Aufsicht dir anvertraut wurde." ... "Wenn nun bei einer Synode Dekrete des apostolischen Stuhles angeführt wurden, nie geschah dies, um sich herumzustreiten, als wären sie nicht unumstößlich, sondern sie wurden als sicher und unveränderlich betreachtet." (1) Es handelt sich diesbezüglich also NICHT UM FRAGEN DER DISZIPLIN !!!
Nach dem hl. Thomas von Aquin ist es Recht und Pflicht des Apostolischen Stuhles, "endgültig zu entscheiden, in dem, was sich auf den Glauben bezieht, und dafür zu sorgen, daß es von allen mit unerschütterlichem Glauben festgehalten werde." (2) Es ist niemandem gestattet, gegen apostolische Dekrete aufzutreten, so daß wenn jemand etwas anderes behaupten wollte, er sich selbst zunichte macht, nicht aber diese! Eine bereits entschiedene Angelegenheit erneut dem Unverstand einiger Wenigen darzubieten, ist nicht gestattet; dies verfolgen nur einige wenige Pseudobischöfe und Widerspenstige ... Wenn es gestattet wäre, menschlichen Meinungen freie Bahn zu lassen, nie würde es an jenen mangeln, die es wagten, die Wahrheit zu verspotten. Die Streitigkeiten und Auseinandersetzungen würden kein Ende nehmen, wenn es gestattet wäre, das, was von mehreren Päpsten festgsetzt wurde, von neuem zu beurteilen ... Wir, die wir Hüter der väterlichen Beschlüsse sein sollen, dürfen solche Anfeindungen nicht zulassen, nach den Worten des hl. Petrus Damianus: "Bedenke, daß der, der die Schlüssel Petri besitzt, gegen jede neue Lehre sich erheben muß, und die Förderer der Schlechtigkeit mit dem Richterspruch unschädlich machen muß." (3)
In einem weiteren Schreiben betont der Papst, daß es auch ihm nicht gestattet sei, über nach ernster Besprechung ausgesprochene Urteile Rechenschaft abzulegen. Ja, er muß sich aufgrund seines Amtes und seiner Würde solchen Auseinandersetzungen völlig und gewissenhaft widersetzen, sonst würden solche kein Ende nehmen und die Autorität, vor der sich ein jeder beugen muß, geschmälert werden." (4) "Infolgedessen", so bemerkt er in seinem Schreiben an Ferdinand III., "mußte er gegen die Synode von Pistoja einschreiten und so den künftigen Bischöfen von Pistoja und Prato, wie auch allen anderen, denen nichts im Wege stehen würe, mit ebensolcher Autorität, wie der jetzige Bischof es getan, den (unfehlbaren Beschlüssen) entgegengesetzte Regeln herauszugeben, womit eine neue Synode von Pistoja ins Leben gerufen wäre."(5)
In diesem Zusammenhange ist noch ausdrücklich auf das hinterlistige Vorgehen gegen das Dogma der Unbefleckten Empfängnis Mariae, wie verlautbart durch die Bulle "Ineffabilis Deus" vom Jahre 1854, aufmerksam zu machen, wie es aufgrund des Nichtausschließens der Polygenie (= der Mensch ist zu verschiedenen Zeiten an verschiedenen Orten von verschiedenen tierischen Ahnen entstanden; das Paradies ist ein Mythus. Was wir im Sündenfallbericht lesen, will kein Protokoll über den "Sündenfall" sein. ES IST NICHT WIRKLICH SO GESCHEHEN, WIE ES DARGESTELLT WIRD. (6)), immer wieder mit "kirchlicher" Approbation geschieht. Papst Pius IX. bestätigt in seiner erwähnten Bulle die vom Papst Sixtus IV. verhängten Strafen und fügt noch weitere zu: "Das Verbot zu predigen, der öffentlichen Vorlesung, den Verlust der Berechtigung zum Lehramte und zur Interpretation, den Verlust des aktiven und passiven Wahlrechtes, und zwar per sofort, ohne die Notwendigkeit einer Verlautbarung. Auch wird solch ein Priester für immer unfähig zu predigen, vorzulesen, zu interpretieren und zu belehren, durch die Tat selbst, ohne daß noch eine Verlautbarung diesbezüglich notwendig wäre. (7)
Gott läßt Seiner nicht spotten!
Dr. theol. Otto Katzer (+)

Literatur
1. Anfang und Schluß der Bulle "Auctorem fidel". Mansi, Conciliorem Collectio XXXVIII col. 1 104: "Nemo autem non intelligit apertam hinc inferri violationem dogmaticis judiciis, quae Petri cathedra tulit, eorumque censorem te constituere." "Dum in synodis prolata sunt apostolicae sedis decreta, numquam est actum, ut contenderetur de incertis, sed ut certa atque immutabilia."
2. II. II. q.1 art. 10
3. Monsi, op. cit. col. 1105: "Contra ea, quae apostolicis sunt fundata decretis nihil cuique audere conceditur; ita ut si quis diversum aliquid decernere velit, se potius minuat, quam illa corrumpat, causamque jampridem definitam haud decere per paucorum insipientiam ad conjecturas opinionum, et ad carnalium disputationum bella revocare Nam si humanis persuasionibus semper foret liberum disceptare, numquam deessent qui veritati audeant insultare, nullusque contentionibus ac certaminibus finis, si de his, quae plurimorum pontificum consensione firmata sunt, novum liceret ferre judicium ..."Col. 1106: "Nos qui custodes esse debemus paternarum constitutionum, unde assensum praebere non possumus illarum impugnationibus monito d. Petri Damiani tradentis: "Qui vice Petri claves tenet, ipse potissimum adversus novum dogma consurgat, et introductores pravitatis dignae sententiae jaculatio confodiat."
4. Mansi, op. cit. col. 1108: "Quapropter nobis minime convenit, ut de semel prolatis judiciis, quae nonnisi praevia severiori discussione sunt edita, reddamus rationem; immo pro munere dignitateque nostra a novis concertationibus omnino ac diligenter abstinere debemus; alias nunquam foret disputationem finis, ac minueretur auctoritas, cui sese subiicere quisque constringitur.
5. Mansi, op. cit. col. 1258: "... ut certa atque expressa pateat damnatio quae omnem praecludatviam futuris tam Pistoriensibus et Pratensibus episcopis, quam ceteris omnibus, quibus nihil obstare videri passet, ut eadem pariquae auctoritate, qua hodiernus usus est episcopus, contrarias ipsius epistolae pastorali illi constituant ac edicant, et ita Fiat ut Ricciana rursus synodus in lucem proferatur."
6. Ferdinand Krenzer, Morgen wird man wieder glauben, 18. Auflage 1978, Seite 190.
7. Litterae apostolicae de dogmatica definitione Immaculati Conceptus beatae Mariae Virginis, A.D. 1854 "Ineffabilis Deus".
8. Das Tridentinisch-Vatikanische Glaubensbekenntnis

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