Donnerstag, April 19, 2007

Das Tridentinisch-Vatikanische Glaubensbekenntnis



Ich N.N. glaube mit fester Überzeugung und bekenne alles und jedes, was in dem Glaubensbekenntnisse, dessen sich die heilige römische Kirche bedient, enthalten ist, nämlich:
Ich glaube an einen Gott, den allmächtigen Vater, den Schöpfer des Himmels und der Erde, aller sichtbaren und unsichtbaren Dinge. Und an einen Herrn Jesum Christum, den eingebornen Sohn Gottes, der aus dem Vater geboren ist von Ewigkeit, Gott von Gott, Licht vom Lichte, wahrer Gott vom wahren Gotte; geboren, nicht erschaffen, einer Wesenheit mit dem Vater; durch den alles erschaffen ist. Der wegen uns Menschen und um unseres Heiles willen vom Himmel herabgestiegen ist; der durch den Heiligen Geist aus Maria der Jungfrau Fleisch angenommen hat und Mensch geworden ist; der auch unter Pontius Pilatus für uns gekreuzigt worden ist, gelitten hat und begraben wurde; am dritten Tage aber ist er nach der Schrift wieder auferstanden; er ist aufgefahren in den Himmel, sitzet zur Rechten des Vaters und wird wiederkommen mit Herrlichkeit, zu richten die Lebendigen und die Toten; und seines Reiches wird kein Ende sein. Ich glaube auch an den Heiligen Geist, den Herrn und Lebendigmacher, der vom Vater und dem Sohne ausgeht, der mit dem Vater und dem Sohne zugleich angebetet und verherrlicht wird, der durch die Propheten geredet hat. Ich glaube an eine, heilige, katholische und apostolische Kirche. Ich bekenne eine Taufe zur Vergebung der Sünden und erwarte die Auferstehung der Toten und das künftige ewige Leben. Amen.
Die apostolischen und kirchlichen Traditonen (Überlieferungen) samt den übrigen Gebräuchen und Satzungen der Kirche nehme ich an und verharre dabei fest.
Ebenso nehme ich die Heilige Schrift nach dem Sinne an, den die heilige Mutter, die Kirche, angenommen hat und annimmt, der es zusteht, über den wahren Sinn und die wahre Auslegung der Heiligen Schrift zu urteilen. Niemals will ich dieselbe anders als nach dem einstimmigen Sinne der Väter annehmen und auslegen.
Ich bekenne ferner, daß es sieben wahre und eigentliche Sakramente des Neuen Bundes gibt, die von Jesus Christus, unserm Herrn, eingesetzt und zum Heile des menschlichen Geschlechtes notwendig sind, obwohl nicht einem jeden Menschen alle, nämlich die Taufe, die Firmung, das Sakrament des Altars, die Buße, die Letzte Ölung, die Priesterweihe und die Ehe; und daß sie Gnade erteilen, und von diesen die Taufe, die Firmung und die Priesterweihe ohne Gottesraub nicht zweimal empfangen werden können.
Auch die Gebräuche, die bei feierlicher Erteilung aller dieser Sakramente in der katholischen Kirche eingeführt und genehmigt sind, nehme ich an und billige sie.
Alles und jedes, was im heiligen Tridentinischen Kirchenrate über die Erbsünde und die Rechtfertigung entschieden und erklärt worden ist, erkenne ich und nehme ich an.
Ich bekenne auch, daß in der Messe Gott ein wahres, eigentliches und versöhnendes Opfer für die Lebendigen und die Gestorbenen dargebracht wird, und daß in dem heiligsten Sakramente des Altars wahrhaft, wirklich und wesentlich der Leib und das Blut unseres Herrn Jesu Christi mit seiner Seele und Gottheit zugegen ist, und daß die ganze Substanz (Wesenheit) des Brotes in den Leib, und die ganze Substanz des Weines in das Blut verwandelt wird, welche Verwandlung die katholische Kirche Transsubstantiation (das ist Verwandlung einer Wesenheit in die andere) heißt.
Ich bekenne zugleich, daß auch bloß unter einer Gestalt Christus ganz und ungeteilt und das wahre Sakrament empfangen wird.
Ich glaube standhaft, daß es einen Reinigungsort gibt, und daß die Seelen darin durch die Fürbitte der Gläubigen Hilfe erhalten.
Auf gleiche Weise glaube ich, daß die Heiligen, die mit Christus regieren, zu verehren und anzurufen seien, und daß sie bei Gott ihr Gebet für uns darbringen, und daß ihre Reliquien in Ehren zu halten seien.
Ich nehme ganz fest an, daß die Bilder Christi und der allzeit jungfräulichen Gottesgebärerin, wie auch anderer Heiligen beizubehalten sind, und daß wir ihnen die schuldige Ehre und Verehrung erweisen sollen.
Auch bekenne ich, daß die Gewalt, Ablässe zu erteilen von Christus in der Kirche hinterlassen worden, und daß deren Gebrauch dem christlichen Volke sehr heilsam ist.
Die heilige, katholische und apostolische römische Kirche erkenne ich als Mutter und Lehrmeisterin aller Kirchen an, und dem römischen Papste, als dem Nachfolger des heiligen Apostelfürsten Petrus und dem Statthalter Jesu Christi, verspreche und gelobe ich wahren Gehorsam.
Auch alles übrige, was von den heiligen Kirchensatzungen und allgemeinen Kirchenversammlungen und besonders von dem Tridentinischen Kirchenrate, wie auch vom allgemeinen Vatikanischen Konzil, zumal über den Primat und das unfehlbare Lehramt des Papstes, überliefert, entschieden und erklärt worden ist, nehme ich unbezweifelt an und bekenne es; und alles, was entgegen ist, und jede von der Kirche verworfene Lehre, verwerfe auch ich. – Diesen wahren katholischen Glauben, außer dem niemand selig werden kann, den ich gegenwärtig freiwillig bekenne und in Wahrheit habe, will ich ganz und unverletzt bis zum letzten Hauche meines Lebens mit Gottes Hilfe aufs standhafteste behalten und bekennen, und ich werde mich, soviel an mir liegt, bemühen, daß er auch von meinen Untergebenen oder denjenigen, deren Sorge mir in meinem Amte obliegen wird, gehalten, gelehrt und verkündet werde.
(Jetzt legt derjenige, der das Glaubensbekenntnis betet, seine rechte Hand auf ein geöffnetes Evangelienbuch und spricht:)
Das verspreche, gelobe und schwöre ich N.N., so wahr mit Gott helfe und diese heiligen Evangelien Gottes!

Alle katholischen Geistlichen sind zur Ablegung dieses Tridentinisch-Vatikanischen Glaubensbekenntnisses verpflichtet: Zum erstenmal vor ihrer Subdiakonatsweihe und später jedesmal vor Antritt eines höheren Amtes – auch vor der Teilnahme an einem Konzil.

Vorher veröffentlicht in: «DAS ZEICHEN MARIENS», 23. Jahrgang, Nr. 2, Juni 1989, Seite 7220

Keine Kommentare: