Nach meiner Auffassung sind die Ausführungen über die "Allerlösungslehre" daneben geraten. Es fehlt vor allem der Hinweis auf die Erbsünde (Erbschuld), das ist jener Zustand, in dem die Menschen geboren (gezeugt, empfangen) werden, da gemäß Röm. 5.12 ("Wie durch einen Menschen (Adam) die Sünde in die Welt gekommen ist, und durch die Sünde der Tod, so auch ist auf alle Menschen der Tod übergegangen, deshalb weil alle gesündigt haben.") in Adam alle gesündigt haben. Wenn doch die Erbschuld keine Rolle spielt für die im genannten Artikel erwähnten Seelen, da alle erlöst sind oder werden, fragt man sich in diesem Zusammenhang, ob das Dogma der Unbefleckten Empfängnis überflüssig ist. Warum verlangt aber das Tridentinum für die Tilgung der Ebschuld und zur Erlangung der ewigen Seligkeit die gültige Taufe?
Sicher ist es ja, da es nicht möglich ist, daß alle Menschen auf Christus Jesus getauft sind (Röm. 6.3), also die Erbschuld nicht getilgt ist (zB im Alten Bund) diese darum nicht verworfen werden, weil es keine persönliche Schuld ist. Die „Allerlösungslehre" stützt sich wohl auf Röm. 5.18+19, die wie folgt lauten: „Also folgt: Wie es durch des Einen Sündenfall für alle Menschen zur Verurteilung kam, so kommt es auch durch des Einen Rechttat für alle Menschen zur lebenspendenden Rechtfertigung. Wie nämlich durch den Ungehorsam des einen Menschen die Vielen zu Sündern gemacht wurden, so werden auch durch den Gehorsam des Einen die Vielen zu Gerechten gemacht. (Warum wohl die Vielen und nicht alle?)
Früher wurde gelehrt, daß die Gerechten des Alten Bundes (von Adam bis Joseph) im Limbus patrum (Vorhölle) bis zur Eröffnung des Himmels durch Christus warten mußten, dann gab es noch einen Limbus puerorum, wo jene Kinder in einer Art natürlicher Seligkeit zu denken seien, die ohne Taufe starben und wegen des damit gegebenen Bleibens der Erbsünde nicht zur Anschauung Gottes gelangen können. (Angaben aus Kleines Theologisches Wörterbuch). Da hier keine kirchliche Lehräußerung darüber vorliegt, wird weiter diskutiert.
Ist es nicht so, daß nichts Unreines in den Himmel gelangt? (vgl. Eph. 5.5 und Apokal. 21.27) Auch scheint es mir unmöglich, daß ein Mensch ohne weiteres, also ohne jede Prüfung die ewige Anschauung Gottes erlangt, was ja nicht einmal den Engeln zugestanden wurde. Letztere hatten eine einzige Prüfung zu bestehen, die über ewige Seligkeit oder ewige Verwerfung entschied. Das macht die Teufel so böse, weil sie sehen, wie die Menschen immer und immer wieder sündigen und bei Reue Verzeihung erlangen können, sie selber aber nicht. Könnte es nun nicht so sein, daß die Seelen, deren Geist nicht die dem Menschen zugeordnete Reife erlangen konnte, eine Prüfung auferlegt würde, ähnlich zB der Engel, und dies dann die Entscheidung für oder gegen Gott wäre? Von einem Kirchenlehrer stammt doch die Aussage, daß uns Gott ohne uns zu fragen in die Welt gesetzt hat, aber uns nicht erlöst ohne unseren Willen.
Wahrscheinlich muß das Fest der unschuldigen Kinder (Gedächtnis der ermordeten Knaben von Bethelehem am 28. Dezember) umbenannt werden. Die gemäß Seher ungefähr 700 Knäblein, die auf Befehl von Herodes getötet wurden, um den von den Weisen aus dem Morgenland angesagten König der Juden zu eliminieren, seien nicht aus dem Grund im Himmel, weil sie als Märtyrer für Christus gestorben sind. Gilt etwa die Bluttaufe für Märtyrer nicht mehr? (...)
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