Ich beginne gleich von hinten: die Unschuldigen Kindlein von Bethlehem sind selbstverständlich in einem entfernteren Sinne auch als "Märtyrer für Christus" gestorben. Aber da ihr Martertod nicht ein durch ihren je persönlichen bewußten Glauben und ihr eigenes Glaubenszeugnis herbeigeführter war, kann man von einem Martyrium für Christus im eigentlichen Sinne nicht reden. Ohne ihr Zutun und Verdienst zählten sie einfach zu den vom Abschlachtungsbefehl des Herodes Betroffenen. Vermutlich hat keines von ihnen gewußt, warum es getötet wird. So war ihr Tod denn auch nicht eine eigentliche Bluttaufe. Und obwohl sie weder Christus kannten, noch sich zu ihm bekannten, noch getauft waren, noch die Begierdetaufe haben konnten, noch die Bluttaufe empfangen hatten, sind sie mit Sicherheit im Himmel, in der ewigen Glückseligkeit, beim Dreifaltigen Gott. Und sie sind es durch Christus und in Christus, für Den sie ihr Leben lassen mußten, ohne daß sie es wollten und wußten. Und sie sind es trotz der Erbschuld, weil die durch Christi Inkarnation und Opfertod bewirkte Allerlösung auch alle Erbschuld tilgt, sofern der einzelne Mensch sich dieser Erlösung nicht schuldhaft verschließt. Die gemordeten Knäblein von Bethlehem konnten sich aber dieser Erlösung gar nicht verschließen, und so sind sie unfehlbar gerettet. Und sie haben noch eine besondere Auszeichnung: sie können (posthum) von sich sagen: wir sind für Christus gestorben, d.h. an seiner Statt. Seinetwegen mußten wir unser Leben lassen.
Vor der Erlösung durch Christus bewirkte allein schon die Erbschuld den Ausschluß aus der Anschauung Gottes. Und darum mußte bis zum Augenblick, da Jesus Christus die Erlösung vollbracht hatte, auch jeder Gerechte des Alten Bundes im "Limbus patrum" warten. Nach der Erlösung durch Christus ist die Erbschuld getilgt. Ein für allemal! Sie wird nur dem behalten, der diese Erlösung bewußt nicht annimmt. Und deshalb ist kein Mensch mehr "unrein" durch die Erbsünde, der sich nicht willentlich und wissentlich auflehnt gegen Gott, der zu jedem Menschen spricht in seinem Gewissen. ("Das Gewissen ist nach dem Sündenfall gleichsam als Gottes Stellvertreter zurückgeblieben und bleibt der Mahner, selbst wenn sonst alles Gute erstorben ist." (Hl. Antonius von Padua) ) Dennoch ist die Taufe ordentlicherweise für die Tilgung der Erbsünde erforderlich; denn Christus hat sie als Zuwendungs-Instrument eingesetzt. Wer die Taufe empfangen könnte und sie nicht empfängt, weil er sie innerlich und/oder äußerlich ablehnt, obwohl er weiß, daß Jesus Christus sie verordnet hat, bleibt unter der Wirkung der Erbschuld. Und so ist auch die Kirche als Heilsanstalt ordentlicherweise heilsnotwendig. Denn: "aufgrund des Glaubens ist festzuhalten, daß außerhalb der apostolischen römischen Kirche niemand zum Heil gelangen kann, daß diese die einzige Arche des Heiles ist, daß, wer in diese nicht eingeht, in der Sündflut untergeht. Und doch ist für ebenso sicher zu halten, daß jene, die an Unkenntnis der wahren Religion leiden, wenn diese Unkenntnis unüberwindlich ist, deswegen in keine Schuld vor Gottes Augen verstrickt werden. Nun aber, wer möchte so anmaßend sein, sich zuzutrauen, daß er die Grenzen dieser Unkenntnis ziehen könnte, bei Erwägung der Verschiedenartigkeit der Völker, Länder, Begabungen und so vieler anderer Umstände? Doch wenn wir einmal, von den Banden dieses Leibes befreit, Gott schauen werden, wie Er ist, dann werden wir gewiß einsehen, in welch schöner und enger Verbindung Gottes Erbarmen und Gerechtigkeit einander umschlingen. Solange wir aber auf Erden weilen, beschwert mit der Last unserer Sterblichkeit, die auf den Geist drückt, wollen wir auf Grund der katholischen Lehre innig daran festhalten, daß Ein Gott ist, Ein Glaube, Eine Taufe. Weiter in der Forschung sich vorzuwagen, ist unrecht." (PIUS IX., 1854) „Es ist zwar Uns und euch bekannt daß jene, die an einer unüberwindlichen Unwissenheit bezüglich unserer heiligen Religion leiden und die anderseits das Naturgesetz und dessen von Gott in aller Herzen geschriebene Gebote sorgfältig beobachten sowie mit Gehorsamsbereitschaft für Gott ein anständiges und ordentliches Leben führen, mit Hilfe der göttlichen Erleuchtung und Gnade das ewige Leben erlangen können; denn Gott der den Geist, die Gesinnung, die Gedanken und die ganze Einstellung jedes Menschen vollkommen klar vor Augen hat, durchschaut und kennt, kann bei Seiner höchsten Güte und Milde keineswegs zulassen, daß jemand mit ewigen Peinen bestraft wird, der sich keine freiwillige Schuld zugezogen hat" (PIUS IX., 1854) "Sich mit freiem Willen Schuld zuziehen" macht also allein unrein. Und dieses Unreine kann nicht in den Himmel eingehen. Es ist der böse Wille. Menschen, die nicht zum Vernunftalter gelangen, können keinen bösen Willen entwickeln, können sich keine Schuld zuziehen. Sie werden durch die Erlösung in Christus aus reiner Gnade in die Anschauung Gottes und damit in die ewige Seligkeit in den ewigen Himmel, aufgenommen. Einer besonderen Prüfung bedürfen sie dazu nicht. Ihr zu frühzeitiger Tod ist sozusagen ihre kompensatorische Prüfung. (P.O.S.)
Abonnieren
Kommentare zum Post (Atom)
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen